
Die Energieeinsparverordnung (EnEV) gilt seit dem 1. Mai 2014, darüber hinaus gibt es seit dem 01.November 2020 das Gebäudeenergiegesetz (GEG) welche die EnEV in Teilen abgelöst hat. Die EnEV macht den Energieausweis für Gewerbe- und Wohngebäude jedoch verpflichtend.
Sie als Käufer haben somit auch direkt bei der ersten Besichtigung bzw. mit Übersendung des Exposés das Recht, eine Kopie des Energieausweises zu erhalten. Dieser existiert in in zwei verschiedenen Varianten, in Abhängigkeit des Gebäudes.
DER BEDARFSBASIERTE ENERGIEAUSWEIS
Dieser ist für Gebäude mit bis zu vier Wohnungen vorgeschrieben, die mit einem Bauantrag vor dem 1. November 1977 errichtet wurden und deren Modernisierungen nicht zumindest auf die Anforderungen der ersten Wärmeschutzverordnung (WSVO) durchgeführt wurden.
DER VERBRAUCHSBASIERTE ENERGIEAUSWEIS
Bei Häusern mit mehr als vier Wohnungen, bei neueren oder modernisierten Gebäuden ist auch der verbrauchsbasierte Energieausweis zulässig. Bevor wir Ihnen ein Objekt zum Kauf anbieten, sorgen wir dafür, dass ein Energieausweis vorhanden ist, um sicherzustellen, dass Sie die Energiewerte Ihres Wunschhauses oder Ihrer Wunschwohnung bei Ihrer Kaufentscheidung berücksichtigen können.
DER ENERGIEAUSWEIS FÜR DIE VERKÄUFERSEITE
Oft stehen Sie als Verkäufer eine Immobilie vor der Frage, woher bekomme ich einen Energieausweis unkompliziert und was wird für den Energieausweis überhaupt benötigt.
Gern bin ich hierbei in meiner Funktion als Beauftragter Makler bei der Beschaffung des entsprechenden Energieausweises über einen verlässliche Partner behilflich.