VERKAUF UND VERMIETUNG VON EIGENTUMSWOHNUNGEN, HÄUSERN, GRUNDSTÜCKEN UND GEWERBEOBJEKTEN IN HAMBURG UND UMGEBUNG.
Im Rahmen meiner Tätigkeiten, biete ich Ihnen folgende DIENSTLEISTUNGEN zuverlässig an.
VERKAUF
von
• Eigentumswohnungen
• Einfamilienhäusern
• Doppelhaushälften
• Mehrfamilienhäusern
• Grundstücken und
• Gewerbeobjekten
Hierbei gehören folgende MAKLERTÄTIGKEITEN zu meinen DIENSTLEISTUNGEN:
• Marktanalyse und Ermittlung des Verkehrswertes für die Immobilie, Wohnung und Grundstücke.
• Gemeinsame Abstimmung und Festsetzung des Verkaufspreises.
• Erstellung bzw. Zusammenfassung der benötigten Verkaufsunterlagen und eines Exposés.
• Organisation des Energieausweises über einen externen Dienstleister.
• Aufnahme von adäquaten Objektfotos.
• Vermarktung und Annonce der Immobilie auf verschiedenen Plattformen.
• Selektion von potenziellen Kaufinteressenten.
• Durchführung der Besichtigungen.
• Koordination der Kaufvertragsverhandlungen mit den Interessenten.
• Vorbereitung/Abwicklung des Kaufvertrages über ein Notariat.
• Übergabe der Immobilie inkl. Übergabeprotokoll
Die PROVISION i.H.v. insgesamt 6,25 % (inkl. MwSt.) des Verkaufspreises, liegt jeweils zu Hälfte, d.h. 3,125 % (inkl. MwSt.) bei der Käufer- und Verkäuferseite.
VERMIETUNG
von
• Wohnungen
• Häusern
• Gewerbeeinheiten und
• Neubauprojekten
Im Rahmen der Vermietung biete ich Ihnen folgende Dienstleistungen (pauschalisiert) an:
• Mietpreiseinschätzung gem. Mietenspiegel bzw. Vergleichswohnungen des Mietobjektes
• Wohnung bzw. Immobilie annoncieren/vermarkten
• Selbstauskunft des Mieters einholen (u.a. Bonitätsprüfung/ Schufa, Gehaltsabrechnungen, Bürgschaft, Vorvermieterbescheinigung, Gewerbe: Wirtschaftsplan)
• passenden Mietinteressenten auswählen
• Mietvertrag (Hamburger Mietvertrag) zur Unterschrift bringen und durch alle Vertragsparteien unterschreiben lassen
• Kaution beantragen
• Bei Bedarf: Erstellung einer Mängelliste und Bestandsaufnahme der gekündigten Einheit (Fotodokumentation) bis zur Wohnungsübergabe
Die COURTAGE wird im Rahmen des Maklervertrages fest vereinbart und obliegt beim Besteller.
ICH FREUE MICH AUF IHRE KONTAKTAUFNAHME.